Das Handelsblatt zitiert Christoph H. Vaagt am 28.05.2010 zur Entwicklung des Rechtsmarktes:
Die Veränderungen für die führenden Wirtschaftskanzleien führen zu Veränderungen:
Experten schätzen, dass die Erlöse der Wirtschaftskanzleien seit 2009 um bis zu 30 Prozent gesunken sind. "Schon ein Umsatzrückgang von 20 Prozent macht bei einem entsprechenden Verhältnis zwischen Partnern und angestellten Anwälten einen Gewinnrückgang um 50 Prozent aus", sagt der Kanzleiberater Christoph Vaagt aus München. Dennoch sei das Wachstum im Rechtsberatungsmarkt mit einem geschätzten Gesamtumsatz von rund 14 Milliarden Euro nur wenig eingebrochen. Bedarf bestehe vor allem in der Beratung der exportorientierten deutschen Industrie.
Gerade hierzulande verlieren die hiesigen Anwälte jedoch Marktanteile. Viele Unternehmen ersetzten externe Spezialisten aus Kostengründen durch eigene Juristen, sagt Berater Vaagt. Er erwartet deshalb, "dass mittelgroße Kanzleien, die nicht genau fokussiert sind, unter Druck kommen".
Mehr erfolgsabhängige Vergütung
Vorbei sind Vaagt zufolge auch die Zeiten, in denen die Sozietäten den Firmen bei Transaktionen für unerfahrene junge Anwälte hohe Zeithonorare in Rechnung gestellt haben. Die Unternehmen seien nur noch bereit, für die Beratung durch erfahrene Seniorpartner zu zahlen. Laut Vaagt müssen sich die Kanzleien zunehmend auf Pauschalbeträge und erfolgsabhängige Vergütungsmodelle einstellen.
Der Focus Nr. 11/10 vom 15. März 2010 berichtet in der Titelgeschichte "Die unheimliche Elite" vom deutschen Anwaltsmarkt. Die Autorin, die Leiterin der Deutschlandredaktion, Katrin Sachse, hatte sich ausführlich mit Christoph H. Vaagt als den herausragendsten Kenner der Szene der führenden Wirtschaftkanzleien, über die Entwicklungen und seine Eindrücke unterhalten.
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Im Rahmen seiner ehrenamtlichenTätigkeit im DAV beschäftigt sich RA Christoph H. Vaagt mit dem Spannungsfeld Unternehmertum und Organ der Rechtspflege, in dem die Anwaltschaft steht. Er fasst die bisherigen Diskussionen zusammen und macht Vorschläge zur weiteren Diskussion. Dies wurde im Dezemberheft des Anwaltsblatts abgedruckt.
Hier finden Sie den Artikel im Anwaltsblatt 12/2009 zum Download: